
Gefährdungsbeurteilung
Arbeitgeber sind zur regelmäßigen Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen verpflichtet. (Arbeitsschutzgesetz)
Zielgruppe: Betreiber, Führungskräfte
Dauer: 5 Stunden
Turnus: regelmäßig
- 7 Schritte zur Gefährdungsbeurteilung
- Hilfsmittel zur Festlegung von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Erstellung von Betriebsanweisungen. (BetriebssicherheitsVO,
- GefahrstoffVO, BiostoffVO etc.)
- Mitarbeiterunterweisungen
320,00 €
(zzgl. MwSt.)



